AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Leistungen und Umfang der geschuldeten Leistung
1.1 Die Mitgliedschaft berechtigt, innerhalb der den jeweiligen Ankündigungszeiten zu
entnehmenden
Öffnungszeiten, zur Nutzung der jeweils gebuchten Leistungen einschließlich der Sanitäranlagen
(WC,
Dusche). Sie beinhaltet ab einem Alter von 16 Jahren auch die Nutzung des Saunabereichs. Die
Nutzung
des Getränkeservice, Sonnenbankservice, Milon/MIHA, Betreuung 1. Kind sowie Betreuung 2. Kind
ist in
der Mitgliedschaft nicht enthalten; sie können einzeln kostenpflichtig hinzugebucht werden.
1.2 Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind
(insbesondere Trainingsbetreuung) sind von dem monatlichen Mitgliedsbeitrag mitumfasst. Für eine
zusätzliche individuelle Betreuung (Einzeltraining) fällt eine zusätzliche Gebühr an. Preise und
Leistungsumfang des Einzeltrainer-Angebots können erfragt werden.
1.3 Der monatliche Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen regelmäßigen
Trainingskursen. Für einzelne zusätzliche Veranstaltungen können zusätzliche Gebühren anfallen.
Auf
derartige Zusatzgebühren wird bei der Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen.
1.4 Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung der Oase berechtigt, wenn es sich mittels persönlichem
Fingerscan legitimieren, ohne fremde Hilfe orientieren und alleine einem eigenständigen Training
nachgehen kann. Sollte der Fingerscan nicht lesbar sein, muss sich das Mitglied mit
seiner Mitgliedskarte ausweisen.
2. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
2.1 Die Mitgliedschaft beginnt (nach Angabe der kompletten Personenbezogenen Daten und
Bildaufnahme) mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars.
2.2 Die Mitgliedschaft hat eine Grundlaufzeit (Mindestlaufzeit) von 12 Monaten. Während dieser
Zeit
ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Danach verlängert sich die
Mitgliedschaft
automatisch stillschweigend jeweils um 6 Monate, wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens 6
Wochen
vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
2.3 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei der
Oase maßgeblich.
3. Beiträge
3.1 Mit Beginn der Mitgliedschaft entsteht einmalig die Gebühr für die Oasen Basisanalyse, oder
nach
Wahl des Mitglieds für die Oasen Basisanalyse plus, jeweils in der auf dem Anmeldeformular
angegebenen Höhe. Spielgebühren sind im Voraus zu entrichten.
3.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag in der in dem Anmeldeformular ausgewiesenen Höhe wird
jeweils
zum 1. eines Monats im Rahmen der auf dem Anmeldformular vereinbarten Einzugsermächtigung
erhoben
und eingezogen. Beginnt die Mitgliedschaft im Laufe eines Monats wird ein anteiliger
Mitgliedsbeitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat
abgebucht. Die Oase kann die Beiträge für die restliche Laufzeit fällig stellen, falls das
Mitglied
mit mehr als zwei Zahlungen in Verzug gerät.
4. Kündigung durch die Oase
4.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeträgen
entspricht, in
Verzug, so berechtigt dies die Oase, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
4.2 Eine Kündigung aus sonstigem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Wichtige Gründe in
diesem
Sinne sind u.a. die unbefugte Überlassung der Mitgliedschaftskarte an Dritte, die Gefährdung,
Verletzung oder Beschädigung anderer Personen oder der Einrichtung, die Beleidigung oder
Belästigung
von sowie aggressives Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Verstöße gegen die Regeln des
Anstandes oder Hygieneregeln sowie vergleichbar schwere Verstöße gegen die Hausordnung.
4.3 Auch im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich die Oase ausdrücklich vor,
Schadenersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.
5. Kündigung durch das Mitglied
5.1 Das Mitglied ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung
berechtigt:
a) Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote der Oase
unmöglich oder schädlich wäre. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile
(Kursangebote oder einzelne Gerätegruppe) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung
unzulässig.
b) Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von der Oase
entfernt liegt.
5.2 In den Fällen des Abs. 1 a) und b) wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der
Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebiets, das die
Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt, bei der Oase im Original eingereicht wird. Bei einer
Kündigung nach Abs. 1 c) sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.
5.3 Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der Oase, Harpener Feld 35,
44805
Bochum, im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder
elektronischer
Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.
6. Zustimmung zur Datenerhebung und –verwertung
Die angegebenen personenbezogenen Daten unserer Mitglieder unterliegen dem Datenschutz und
werden im
Zusammenhang mit der Mitgliedschaft edv-technisch gespeichert und verarbeitet. Für Werbezwecke
werden die Daten nur durch uns selbst genutzt. Sie dienen ausschließlich der Überwachung
unbefugter
Nutzung und werden sonst in keiner Weise verwendet oder Dritten zugänglich gemacht.
7. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
7.1 Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf andere
Personen übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Oase möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
7.2 Das Mitglied verpflichtet sich Oase gegenüber, die ihm ausgehändigte Mitgliedskarte nur
höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich
weiterhin, jeden Verlust der Mitgliedskarte unverzüglich schriftlich der Oase zu melden.
8. Folgen des Verlusts der Mitgliedschaftskarte bzw. der Überlassung an Dritte
8.1 Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten
betragen 10,00 €.
8.2 Nutzt eine dritte Person unbefugt die Mitgliedskarte und ist diese Nutzung darauf
zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig überlassen
wurde oder dass das Mitglied einen Verlust der Mitgliedskarte nicht rechtzeitig schriftlich
angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für jede Nutzung durch den Dritten einen
pauschalen
Schadensersatz in Höhe von 19,00 € zu zahlen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder
überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen
Betrag. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Oase bleibt unberührt.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1 Oase garantiert nicht dafür, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte oder
Plätze
in Kursen zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte und Kursplätze
vorgehalten/bereit gestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnesscenters mit
einer
Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist. Außerdem hat die Oase aus
wichtigem
Grund, z. B. Reparaturen oder Großveranstaltungen, die Möglichkeit unter vorhergehender
Ankündigung
den Umfang der geschuldeten Leistung zu beschränken.
9.2 Oase haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung
wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des
Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für
Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Oase, deren
gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von
Oase
zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der in der Ziffer
1
des Vertrags genannten Einrichtungen.
9.3 Das Mitglied bestätigt die Richtigkeit seiner Gesundheitsangaben. Dem Mitglied wird geraten,
die
persönliche Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten,
keine
Wertgegenstände mit in die Oase zu bringen. Von Seiten der Oase werden keinerlei Bewachungs- und
Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld-
oder Wertgegenständen in einem durch die Oase zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei
Pflichten der Oase in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.
10. Sonstiges sowie Hausordnung
Mündliche Absprachen neben dem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses
Vertrags
bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung der Schriftform selbst. Im Übrigen gilt die
Hausordnung in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung.
Stand: 03/2023
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